Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe im Februar 2020 herrscht in Deutschland Unsicherheit beim Thema Suizidassistenz. Seit vielen Jahren wurde und wird das Thema Selbsttötung kontrovers diskutiert. Mit dem § 217 StGB hatte der Deutsche Bundestag 2015 eine wichtige Positionierung vorgenommen und die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt.
Suizidassistenz?
Orientierung im Kontext der Klinikseelsorge. Veranstaltung - 24.11.2021
Mit seinem Urteil vom 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht und der damit verbundenen Nichtigkeit des § 217 hat das Gericht nicht nur den Weg freigemacht für geschäftsmäßige Suizidhilfe in Deutschland. Besonders Mitarbeitende etwa in Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe, aber auch Träger solcher Einrichtungen und Ärzte, Pflegende und Seelsorgende sehen sich seitdem oft unter Rechtfertigungsnot, wie sie mit einem geäußerten Wunsch nach Assistenz bei der Selbsttötung umgehen sollen: Welche Orientierung sollen Träger ihren Einrichtungen vorgeben? Kommt Suizidassistenz für Einrichtungen in katholischer Trägerschaft überhaupt in Frage? Welche Rolle nehmen Seelsorgende dabei ein?
Einen Nachmittag lang haben sich katholische Klinikseelsorgerinnen und Klinikseelsorger der Erzdiözese Freiburg zum Thema Suizidhilfe informiert und ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen Fragen aus praktischer wie auch aus theologisch-ethischer Perspektive und die Orientierungsfrage, wie in Zukunft sowohl mit Patientinnen und Patienten als auch mit Kolleginnen und Kollegen in der Klinik und dem Thema Suizidassistenz umgegangen werden kann. Die Teilnehmenden waren sich einig: Es gilt auch bei diesem Thema, den Austausch zu pflegen – inhaltlich und persönlich.
Verena Wetzstein

