Über die ethischen Dimensionen und den praktischen Umgang mit Todeswünschen und den Fragen nach assistiertem Suizid haben sich im Rahmen eines Vortrags über 130 Menschen in der Aula der Katholischen Akademie informiert und sich ausgetauscht.
Assistierter Suizid
Veranstaltung - 10.05.2023
Der Abend war hochaktuell. Denn die Frage nach dem Umgang mit Wünschen nach assistiertem Suizid wird seit Jahren in Deutschland kontrovers diskutiert. Ende 2015 hatte der Bundestag einen Gesetzesartikel (§217StGB) erlassen, indem er die geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe gestellt hat. Am Aschermittwoch 2020 haben die Karlsruher Bundesverfassungsrichter entschieden, dass dieser Paragraf mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und das Gesetz wurde für nichtig erklärt. Gegenwärtig liegen drei interfraktionelle Gesetzentwürfe im Bundestag vor. Über die Gesetzesentwürfe soll in naher Zukunft entschieden werden. Allerdings zeichnet sich im Augenblick nicht ab ob und wenn ja welche der drei Vorlagen eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich versammeln könnte.
Die Referentin, Dr. Ruth Baumann-Hölzle, ist Leiterin der Stiftung »Dialog Ethik« mit Sitz in Zürich. Durch ihre Reflexionen vor dem Hintergrund der schweizerischen Erfahrungen mit der dort so genannten »Beihilfe zum Suizid« brachte Frau Dr. Baumann-Hölzle viel Erfahrung mit und verstand es vortrefflich, Fakten und Begriffe in diesem sensiblen Themenfeld, mit Umsicht und Exaktheit zu klären und so den Boden zu bereiten für eine ethische Reflexion. Dabei legte der Abend ein besonderes Augenmerk auf den gesellschaftlichen Kontext und die gesellschaftliche Verantwortung im Umgang mit dem Lebensende. Die These, in der der Vortrag gipfelte, bot viel Stoff für Austausch und Diskussion im Ringen um die bestmögliche Regelung zum Umgang mit Sterbewünschen in unserer Gesellschaft: »Suizid und Suizidbeihilfe sollen ein persönliches Freiheitsrecht bleiben und nicht zum Einforderungsrecht gegenüber dem Staat werden.«


