Suizidhilfe? Standpunkt
Orientierungshilfen und Stellungnahmen
Was die Bundesregierung in der vergangenen Legislatur nicht mehr fertigstellen konnte, wird vermutlich zeitnah in der sich gerade etablierenden Regierung aufgenommen. Dazu gehört die Auseinandersetzung über ein geplantes Gesetz zum assistierten Suizid, auch (Bei-)Hilfe zur Selbsttötung oder kurz: Suizidhilfe.
Ein kurzer Blick zurück: Die Frage nach der Zulässigkeit bzw. Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung wird in Deutschland seit Jahren kontrovers diskutiert. Der Deutsche Bundestag hatte im Jahr 2015 durch die Einführung des § 217 in das Strafgesetzbuch die so genannte geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht dazu geurteilt und das Verbot wiederum gekippt. Der Urteilsspruch (und insbesondere seine Begründung) in dieser Form war für viele überraschend. Während manche darin den Durchbruch für Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte am Lebensende zu erkennen scheinen, weisen Vertreterinnen und Vertreter der katholisch-theologischen Ethik, der Hospiz- und Palliativ-Verbände und von (Einrichtungs-)Leitungen der Caritas deutschlandweit auf die Notwenigkeit des aus der Angewiesenheit gerade der verletzlichen Menschen untereinander resultierenden grundsätzlichen Verbots der Suizidhilfe hin – bei gleichzeitiger Verpflichtung zu palliativem Engagement und Ausbau der Suizidprävention.
In den vergangenen Monaten, nicht zuletzt aufgefordert durch den damaligen Gesundheitsminister Spahn, der ausdrücklich zu einem Dialogprozess über eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz aufgefordert und zum Einsenden von Stellungnahmen eingeladen hatte, haben sich Kirchen und Verbände, Träger von Einrichtungen der Altenhilfe und viele andere auf den Weg gemacht. Inzwischen liegen Orientierungshilfen und Stellungnahmen vor, die sicherlich in die Beratung über eine gegebenenfalls neue Gesetzgebung Eingang finden werden.
Darunter finden sich drei Papiere aus dem Bereich der katholischen Kirche, die an dieser Stelle herausgegriffen und benannt werden sollen:
Zeitlich zuerst veröffentlichte das Kommissariat der deutschen Bischöfe – das Katholische Büro in Berlin – im Juni 2020 einen Text, der als direkte Antwort auf die Einladung des Gesundheitsministers zur Stellungnahme »hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz« auch im Titel so formuliert ist. In diesem politischen Text wird intensiv auf die Problematik der Begründung des Bundesverfassungsgerichtsurteils (Stichwort: Selbstbestimmung als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts) eingegangen. Elementar für ein katholisches Verständnis von Selbstbestimmung am Ende des Lebens, so führt der Text aus, ist die Einsicht darin, dass Selbstbestimmung immer nur in Beziehung zu anderen ausgeübt werden kann. Gravierende Konsequenzen für das Zusammenleben von Menschen und die Begleitung sterbender Menschen wären die Folge, wenn das Recht auf Beihilfe zum Suizid gesetzlich verankert werden würde. Die Beihilfe zum Suizid, so der Text sehr deutlich, wird für ethisch problematisch erachtet und Angebote der Suizidassistenz – gleich ob durch Ärzte, Vereine oder Einzelpersonen – werden nach wie vor abgelehnt: Assistierte Selbsttötung ist »keine Option für die Lebensbeendigung«. Stattdessen sollen ein Schutzkonzept und weitergehende Maßnahmen dazu installiert werden.
Im Spätsommer 2020 legte der Ethikrat katholischer Träger von Gesundheitseinrichtungen im Bistum Trier eine Stellungnahme vor, die ausführlich und bei der normativen Funktion der Menschenwürde ansetzend die Position diskutiert, weshalb die assistierte Selbsttötung als regelhafter Anspruch des Suizidwilligen aus christlicher Sicht nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist und was angesichts der Not von Menschen am Ende des Lebens unternommen und wohinein investiert werden muss. Dabei werden insbesondere die Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in die Pflicht genommen, indem sie aufgefordert werden, sicherzustellen, »dass Suizidhilfe kein Teil professioneller und ehrenamtlicher Tätigkeiten in ihren Einrichtungen ist«. Den Trägern wird ferner empfohlen, den Zutritt für Sterbehilfeorganisationen zu ihren Häusern zu unterbinden. Stattdessen soll in den Einrichtungen eine christliche Kultur des Sterbens weiter zur Entfaltung gebracht werden. Dazu gehören ein weiterer Ausbau der palliativen Angebote ebenso wie eine intensive Kommunikation und Beziehungsgestaltung zwischen allen Beteiligten in den Einrichtungen.
Der Ethikrat möchte mit dieser klaren und eindeutigen Position »die gesellschaftspolitische Debatte über die Suizidhilfe insbesondere für katholische Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen mitgestalten und konkrete Empfehlungen zum Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts formulieren«.
Erst jüngst, nämlich im September 2021 und damit kurz vor dem Amtswechsel des Präsidenten/der Präsidentin, hat der Deutsche Caritasverband unter dem Titel »An der Seite der Menschen« eine »Vorläufige Orientierungshilfe« zum Umgang mit dem assistierten Suizid veröffentlicht. Adressaten des Papiers sind »die Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Caritas«. Das Papier versteht sich ausdrücklich nicht als politisches Positionspapier – formuliert aber gleichwohl »Forderungen an die Politik«. Die in einfacher Sprache verfasste Schrift versteht sich, das macht auch der Titel deutlich, als Aufforderung zur Auseinandersetzung mit dem Thema Suizidhilfe in den Einrichtungen und damit auch als eine Profilklärung und -schärfung der Caritas-Einrichtungen. Dabei versucht der Text, eine christliche Position zu vertreten und gleichzeitig auf die Not der Menschen in den Einrichtungen (Bewohner*innen, Patient*innen und Mitarbeiter*innen) einzugehen. Die kommende Zeit wird zeigen, inwiefern es mit Hilfe dieser Orientierungshilfe gelingt, in den Einrichtungen und Diensten der Caritas Position zu beziehen und die Gespräche über das Thema »Kultur des Lebens und Sterbens« und insbesondere die Frage um die Zulässigkeit von Assistenz zur Selbsttötung zu befördern.
Alles in allem: Auch wenn die Gesellschaft gefordert ist, sich zu einer gegebenenfalls neuen Gesetzgebung zu positionieren, so ist doch jede und jeder Einzelne gefordert, sich angesichts der Fragen um Leben und Sterben selbst eine Haltung zu erarbeiten. Die Notwendigkeit, dies besonders mit Blick auf mögliche Sterbeumstände und mögliche Begleitungen im Sterben zu tun, scheint heute dringender denn je.
Verena Wetzstein
Leitung des Palliative Care Forums

