Anhörung zur Suizidhilfe
im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags
Am 28. November 2022 hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema Suizidhilfe und Suizidprävention beschäftigt. In seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, sich mit dem Thema Suizidassistenz zu befassen.
Das Urteil erklärte seinerzeit das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe für nichtig. Damit hat das Bundesverfassungsgericht eine politische wie ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst. Es hat sich dabei gezeigt, dass Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Tod ein ausgesprochen komplexes Thema darstellt.
Inzwischen liegen drei Gesetzentwürfe zur rechtlichen Regelung des assistierten Suizids sowie ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen vor. Dazu fand nun aktuell im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung statt, bei der grundsätzliche Themen zur Suizidhilfe und Suizidprävention ebenso zur Sprache kamen wie um Details einer möglichen gesetzlichen Ausgestaltung gerungen wird.
Das Kommissariat der Deutschen Bischöfe – das Katholische Büro in Berlin – hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband mit einer Initiativstellungnahme zu den drei Gesetzesentwürfen betreffend die Regulierung der Suizidassistenz und zum Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen zu Wort gemeldet .
Ausgehend von einem christlichen Verständnis, nach dem die Menschenwürde unantastbar und zugleich gottgegeben betonen die Autoren, dass sie »[…] das Angebot der Suizidassistenz nicht für den richtigen Weg [halten], um mit schweren, belastenden Lebenssituationen und mit dem Sterben umzugehen«. In der Stellungnahme heißt es: »Wir sind getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der jedem einzelnen Menschen das Leben schenkt, ihn bedingungslos annimmt und ihn auch in schweren Zeiten nicht alleine lässt. In der pastoralen und caritativen Praxis sollen Suizid und Suizidassistenzwünsche nicht tabuisiert, sondern diese Gedanken ernst genommen und ins Gespräch gebracht werden, um zu ergründen, warum eine Person »so nicht mehr leben möchte«. Darauf kann die Frage aufbauen, wie die Entscheidung für das Leben unterstützt werden kann. […] In Forschung und Praxis zeigt sich, dass hier ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima, hinwendende Fürsorge, eine gute Pflege und umsichtige Suizidprävention eine große und hilfreiche Rolle spielen.« Ausführlich argumentiert die Stellungnahme und zeigt Wege auf, Selbstbestimmung, Nöte und Ängste der einzelnen Menschen ernst zu nehmen und gleichzeitig um eine gesellschaftlich verantworte christliche Position zu ringen.
Deutlich wird die Stellungnahme bei der Frage nach einer gesetzlichen Regelungsmöglichkeit für den Umgang mit Suizidassistenz in Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe. Hier heißt es: »Im Gesundheits- und Sozialwesen müssen auch Orte geschaffen werden, in denen Bewohnerinnen und Bewohner, die in einer Einrichtung Tür an Tür leben, nicht in Situationen gebracht werden, ungewollt mit Suizidassistenz konfrontiert zu werden oder sich damit auch nur näher befassen zu müssen. Menschen, die Suizidassistenz als Option für sich ausschließen, müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihr Wille respektiert wird und sie sich stationären Einrichtungen anvertrauen können, ohne in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld (gegebenenfalls wiederholt) mit Suizidassistenz und ihrer Durchführung konfrontiert zu werden. Niemand sollte sich angesichts seiner bestehenden Hilfsbedürftigkeit für sein Weiterleben-Wollen rechtfertigen müssen.«
In der Sache nach gleich, nur etwas anders begründet fordert die Diakonie Deutschland in ihrer »Stellungnahme zum Thema ‚Stärkung der Suizidprävention’«. »Um das Risiko von Nachfolgesuiziden zu verringern [unterstützt die Diakonie] die Absicht einzelner Träger von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Suizidassistenz in ihren Häusern auszuschließen«.
Noch weiter geht der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV), der in der Stellungnahme des Vorsitzenden, Wilfried Hardinghaus, erklärt: »Der assistierte Suizid gehört nicht zum Aufgabenspektrum des Gesundheits- und Sozialwesens. Vielmehr bleibt der Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung ein wichtiger Baustein der Suizidprävention«.
Während der DHPV allerdings die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe betont, spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) »gegen die Umsetzung eines der vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz aus. Die aktuell bestehende Gesetzeslage bietet bereits einen Handlungsspielraum, der die Umsetzung der Suizidassistenz prinzipiell ermöglicht.«
Einig scheinen sich die meisten Stellungnahmen des Tages darin zu sein, dass es ebenso einen weitergehenden gesellschaftlichen Diskurs zur Enttabuisierung der Themen um das Lebensende, insbesondere im Rahmen der Diskussion um Suizidassistenz braucht, wie auch den Ausbau der Suizidprävention.
Entsprechend gilt es, einem noch immer weithin bestehenden Informations- und Wissensdefizit bezüglich der Gestaltungs- und Behandlungsmöglichkeiten am Lebensende in der Bevölkerung durch Informations- und Diskussionsveranstaltungen und guter Praxis rund um das Lebensende entgegenzuwirken.

