Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Ein Gastbeitrag von Martin Korden

Den verstorbenen Ehemann als Diamanten am Finger tragen. Die Mutter, die bis zuletzt zuhause wohnte, jetzt in einer Vase neben ihrem Lieblingsplatz am Kamin aufbewahren. Die Asche des Onkels im Garten verstreuen und einen Rest in gleichen Teilen an die entfernt wohnenden Nichten und Neffen schicken. All das und noch viel mehr ist jetzt zumindest in Rheinland-Pfalz möglich, wo SPD, FDP und Grüne gemeinsam mit der AfD das neue Bestattungsgesetz beschlossen haben. Andere Bundesländer werden womöglich bald folgen.

Warum auch nicht, werden jetzt sicher einige sagen. Wenn es doch dem Wunsch des Verstorbenen oder seiner Familie entspricht. Ja, das neue Gesetz ist die Folge einer sich verändernden Kultur rund um Tod und Abschied-Nehmen. Als die jetzt möglich gewordenen Formen noch verboten waren, begründete man das immer mit Begriffen wie „Pietät“ – „Wahrung der Totenruhe“ – oder der „Würde des Verstorbenen“. Doch das war dann meistens verbunden mit der christlichen Sicht der Dinge. Wird die nicht mehr geteilt, verändert sich auch die Bestattungskultur – so wie sich auch durch das Aufkommen des Christentums vor knapp 2000 Jahren die Bestattungskultur wesentlich veränderte. Schon in der Antike kannte man die Redewendung: "An der Art wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, erkennt man ihre Kultur."
 
Für mich als Christen ist es schwer erträglich, wenn ich weiß, dass die sterblichen Überreste eines nahestehenden Menschen zu einem Schmuckstück verarbeitet werden. Und es wäre unendlich traurig, wenn es für meinen verstorbenen Freund kein Grab gäbe als öffentlichen Ort des Gedenkens. Aber ich weiß auch, dass andere anders darüber denken.
 
Christen glauben, dass das Leben von Gott kommt. Er hat mich geschaffen, er hat mich gewollt, und dieser Wille, ja mehr noch diese Liebe des Schöpfers endet nicht mit dem Tod. Die biblischen Berichte von der Auferstehung Jesu verstärken diese Hoffnung, dass der Tod nicht das Ende ist. Der Leib des Verstorbenen aber steht für dessen gelebtes irdisches Leben – darum hat das Christentum eine besondere Ehrfurcht vor dem Leib. Er wurde von Gott geschenkt – bei der christlichen Beerdigung wird der Leib darum sozusagen zurückgegeben und der Schöpfung überlassen. 

„Von der Erde bist du genommen, zur Erde kehrst du zurück“, dieser Satz aus dem Beerdigungsritual macht die bleibende Ehrfurcht vor dem geschaffenen Leib deutlich. Aber er macht auch den Abschied deutlich. Es ist wohl der schmerzhafteste Moment einer Beerdigung, wenn der Leichnam der Erde übergeben wird. Aber Therapeuten sagen, es ist auch ein ganz wichtiger Moment, weil darin das nötige Loslassen geschieht: Der oder die Tote ist nun nicht mehr unter uns. Das muss akzeptiert werden, damit es verarbeitet werden kann. Ich frage mich, ob der Wunsch, den Toten als Schmuckstück oder in einer Vase weiter bei sich zu haben, etwas festhalten will, was nicht festzuhalten ist, was dann auch dem nötigen Trauerprozess nicht hilft.
 
Kritiker des neuen Gesetzes fürchten, dass die Friedhöfe nun als Orte des Gedenkens auf Dauer verschwinden. Denn die neue Regelung fördert bewusst die Möglichkeit, dass Erinnerung auch getilgt werden kann, dass der oder die Tote in der Anonymität verschwindet. Manche entscheiden sich ganz bewusst dafür – doch es ist auch bekannt: Die Variante, etwa die Asche irgendwo zu verstreuen, ist die kostengünstigste Bestattungsform. Ich empfinde es als bitter, wenn das ausschlaggebend wird, eine der jetzt möglichen Bestattungsvarianten zu wählen, weil es dem gelebten Leben nicht gerecht wird.
 
"An der Art wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, erkennt man ihre Kultur."
 
 
 
Dieser Text ist das Manuskript für die Morgenandacht, die am 30.9.2025 im Deutschlandfunk zu hören war. Sie können sie hier nachhören. 
 
Der Autor, Martin Korden, ist Senderbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Deutschlandradio. Wir danken dem Autor freundlich für die Zurverfügungstellung des Manuskriptes.