Suizidprävention und Assistierter Suizid

Ein Gremium von Expertinnen und Experten meldet sich zu Wort

In vielen europäischen Ländern sind assistierter Suizid und bisweilen auch Tötung auf Verlangen legalisiert worden oder werden toleriert. Rechtliche Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten eröffnen, assistierte Suizide durchzuführen, verändern und prägen Einstellungen und Haltungen. Ein Gremium von Expertinnen und Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH) hat sich im Rahmen eines Workshops zur Situation ausgetauscht. Herausgekommen ist ein Papier, das in den öffentlichen Diskurs eingebracht wird, die so genannte „Ittinger Erklärung (2025)“.

Die Erklärung ist das Ergebnis des 3. Workshops mit dem Titel „Selbstbestimmung und Autonomie – ein Widerspruch?“ Diskutiert hat ein politisch und konfessionell neutraler Zusammenschluss von Experten und Expertinnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in ihrer praktischen und wissenschaftlichen Arbeit mit den Themen Suizidprävention und (assistierter) Suizid befasst sind: Fachpersonen aus den Bereichen Suizidprävention, Psychiatrie, Psychotherapie, Pflege, Palliative Care, Hospizarbeit, Seelsorge und weiteren gesellschaftlichen Bereichen.
 
Im Zentrum des diesjährigen Treffens stand das Thema „Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Angewiesenheit“. Das Papier betont, dass Suizidprävention Vorrang vor assistiertem Suizid haben soll. Gefordert werden niedrigschwellige Krisenangebote, eine verlässliche Palliativversorgung und begleitende Forschung.
 
Nachzulesen ist die Ittinger Erklärung hier.