Nicht die richtige Antwort

Bischöfe und Caritas sprechen sich gegen den Assistierten Suizid aus

Die Deutschen Bischöfe und der Caritasverband haben mit ihrem Papier „Den Weg des Lebens gehen“ im März 2026 gemeinsame Leitlinien zur Prävention von Suiziden und zum Umgang mit Suizidwünschen in katholischen Einrichtungen veröffentlicht und damit ihre Position zum Schutz des Lebens bekräftigt: Beihilfe zum Suizid ist die falsche Antwort auf einen Suizidwunsch. 

Damit bringen Sie das Thema Suizidhilfe wieder ins Gespräch, das seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 in der breiten Öffentlichkeit mehrheitlich wieder aus dem Blick geraten war: „Mit Sorge wenden wir uns gegen alle Bestrebungen, Praktiken der Suizidassistenz in unserer Gesellschaft zu verankern", so die Bischöfe.
 
Gerade Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft stehen vor der Frage, wie sie Menschen in existenziellen Krisen begleiten können – und welche Haltung sie dabei einnehmen. Die von Kirche und Caritas veröffentlichten Leitlinien formulieren dafür eine klare und verbindliche Position für katholische Einrichtungen in Deutschland. Ausgangspunkt ist das Selbstverständnis, dass katholische Einrichtungen sich als „Orte des Lebens“ und als Orte umfassender Sorge für schwerkranke, alte und sterbende Menschen verstehen. "Die Durchführung von Förderungshandlungen zur Selbsttötung (Suizidassistenz) widerspricht dem Selbstverständnis von Einrichtungen in katholischer Trägerschaft", heißt es weiter. Mitarbeiter in den Einrichtungen dürften daher weder selbst Suizidbeihilfe leisten noch derartige Maßnahmen von außenstehender Seite zulassen, also auch nicht durch sogenannte Sterbehilfevereine. Diese Position wird ausdrücklich nicht nur als organisatorische Regelung verstanden, sondern als ethische Grundentscheidung, die das Profil katholischer Einrichtungen prägt und für die Mitarbeitenden und Leitungsebenen Orientierung geben soll.
 
Gleichzeitig betonen die Bischöfe und die Caritas, dass Suizidwünsche ernst genommen werden müssen und das Thema Todeswunsch nicht tabuisiert werden soll. Sterbewünsche werden in der Regel als Ausdruck von Leid, Angst, Einsamkeit, Krankheit oder dem Verlust von Autonomie verstanden. Menschen mit Sterbewünschen dürfen in dieser Situation nicht allein gelassen. Vielmehr wird eine intensive und verlässliche Begleitung eingefordert, die Gespräche ermöglicht, Not wahrnimmt und auf palliative, psychosoziale und seelsorgliche Unterstützung verweist.
 
Aus dieser Perspektive ergibt sich als „richtige Antwort“ auf Suizidwünsche nicht eine Assistenz zum Suizid, sondern eine konsequente Zuwendung, die das Papier einfordert: durch Palliativversorgung, Schmerztherapie, menschliche Nähe, Seelsorge und psychosoziale Begleitung. Ziel ist es, Lebensqualität auch in der letzten Lebensphase zu erhalten und Perspektiven im Umgang mit schwerem Leiden zu eröffnen. Dazu empfehlen die Bischöfe und der Caritasverband verschiedene Maßnahmen (Patientenverfügungen, Kooperationen mit der SAPV, ehrenamtliche Seelsorge und andere), die in den einzelnen Diözesen geprüft werden sollten.